2019-02-08 - Japan von der UN-Kinderrechtskonvention kritisiert
Geschrieben vonQuelle: japantoday.com
Die UN-Kinderrechtskonvention hat am vergangenen Donnerstag Japan dazu aufgefordert, Kindern ihr Kindsein zuzugestehen und hohen Druck sowie körperliche Gewalt in Schulen wie auch Zuhause zu vermindern.
Ausschlaggebend dafür sind die steigenden Zahlen von Selbstmorden unter Kindern, während die Selbstmordrate unter Erwachsenen sinkt.
„Wir drängen Japan dazu, Maßnahmen zu ergreifen, dass Kinder ihre Kindheit genießen können, ohne dass ihre Entwicklung durch die wettbewerbsfähige Natur der Gesellschaft Schaden nimmt“, äußerte sich Kirsten Sandberg, eine von 18 Abgeordneten.
Laut japanischem Gesetz ist die Anwendung körperlicher Gewalt in Schulen zwar untersagt, doch dieses Verbot scheint nicht effektiv genug zu sein, da verhältnismäßig viele Kinder körperliche Gewalt auch Zuhause erleben.
Besondere Aufmerksamkeit erreichte in dem Zusammenhang ein Fall von Kindesselbstmord im März 2018: Damals brachte sich die gerade einmal 5jährige Yua Funato selbst um und hinterließ eine handgeschriebene Nachricht, in der sie um Vergebung ihrer gewalttätigen Eltern bat.
Die UN-Kinderrechtskonvention fordert einen 24/7-Zugang für Kinder zu Hilfsmöglichkeiten wie einer Kinderhotline.
Zudem wurde Japan dafür kritisiert, das Alter der Strafmündigkeit von 16 auf 14 herabgesetzt zu haben. Auch würden Kinder, denen das Potential zum Begehen eines Verbrechens zugetraut wird, oftmals ohne jeglichen Gerichtsbeschluss aus Familien herausgenommen und in Institutionen untergebracht werden.
Masato Ohtaka vom Japanischen Außenministerium gab gegenüber der Konvention an, Kinder sähen sich mit Problemen wie Mobbing, Misshandlung, sexueller Ausnutzung und Armut konfrontiert und dass Japan sich darum bemühe, ein robustes Sozialsystem zu erstellen, in welchem sich alle Generationen wohlfühlen.
Im Juli 2018 versprach Japan, die Anzahl von Sozialarbeitern auf 60 Prozent zu erhöhen – allerdings in einer Zeitspanne von fünf Jahren. Fünf Jahre ist auch der Rhythmus, in welchem der Ausschuss die kritisierten Punkte stets überprüfen wird.