2018-01-30 - Klage gegen veraltetes Gesetz der Zwangssterilisation

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Quelle: japantoday.com

Am Dienstag hat eine Frau in ihren Sechzigern eine Klage eingereicht, in der sie die japanische Regierung dazu auffordert, ihr eine Entschädigung in Höhe von 11 Millionen Yen (ca. 82.000 Euro) zu zahlen. Entschädigt werden möchte sie für eine Zwangssterilisation, die bei ihr im Teenageralter vorgenommen wurde, nachdem eine geistige Beeinträchtigung bei ihr festgestellt worden war. Dieser Eingriff wurde im Rahmen eines staatlichen Gesetzes vorgenommen, welches erst 1996 abgeschafft wurde.

 

Das damalige Gesetz zum Schutz des Erbguts erlaubte dem Staat, Menschen mit nachweislich geistiger Beeinträchtigung oder Krankheit sowie vererbten Krankheiten zu sterilisieren. Auch Schwangerschaftsabbrüche durften unter diesen Umständen erzwungen werden. Man wollte damit minderwertige Gene bei Neugeborenen verhindern und somit die Entstehung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung so gering wie möglich halten. Das Gesetz kam jenem im Dritten Reich sehr nahe.

 

Der Fall der Klägerin aus der Präfektur Miyagi, deren Name nicht genannt werden soll, kam erst im vergangenen Juli durch Zufall ans Licht, als ihre Schwägerin, die seit 40 Jahren mit ihr zusammen wohnt, behördliche Informationen über sie einholte. Demnach fand die Zwangssterilisation im Jahre 1972 statt, als die Klägerin 15 Jahre alt war. Anschließend litt sie unter Bauchschmerzen sowie unter der Problematik, dass sich eine Heirat für sie erschwerte, da sie ja nicht mehr zeugungsfähig war.

 

Rund 25,000 Menschen dürften von diesem alten Gesetz betroffen sein; bei etwa 16,500 von ihnen wurde der Eingriff ohne ihre Zustimmung vorgenommen. Bis heute hat sich der Staat bei den Betroffenen nicht entschuldigt mit der Begründung, dass die Durchführung in der Vergangenheit legal gewesen sei.

 

„Die Ideologie, dass Menschen mit Beeinträchtigungen eliminiert werden sollten und man ihnen kein Leben zugestehen will, ist geblieben“, sagt die Schwägerin der Klägerin. „Wir stehen auf um eine Gesellschaft zu erschaffen, in der beeinträchtigte Menschen nicht diskriminiert werden!“